Wissen für Unternehmen & SelbstständigeEU AI ACT · ARTIKEL 4 · KI-KOMPETENZ

Wissensbereich · Artikel 4 EU AI Act

Artikel 4: Was die KI-Kompetenzpflicht verlangt

Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur Entwicklung von KI-Kompetenz zu ergreifen. Das betrifft den beruflichen Umgang mit KI – und bietet zugleich die Chance, diese Werkzeuge sicherer und wirksamer zu nutzen.

Worum geht es?

Unternehmen und Organisationen sollen die Personen befähigen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen. Berücksichtigt werden insbesondere vorhandene technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Weiterbildung sowie der Einsatzkontext und die Personen, auf die die Systeme angewandt werden.

  • Welche KI-Systeme nutzen oder entwickeln wir?
  • Wer arbeitet mit diesen Systemen und wofür?
  • Was müssen diese Personen verstehen, um Chancen und Risiken einzuordnen?

Seit wann gilt Artikel 4?

Die Vorschrift gilt seit dem 2. Februar 2025. Die Aufsicht und Durchsetzung durch nationale Marktüberwachungsbehörden begann am 2. August 2026. Die Verpflichtung zur KI-Kompetenz besteht also bereits – unabhängig davon, wann weitere Teile der KI-Verordnung anwendbar werden.

So kommen Sie ins Handeln

Beginnen Sie mit einem Überblick über Ihre KI-Anwendungen und die beteiligten Personen. Eine verständliche Grundlagenschulung kann für einfache Tätigkeiten ein guter und ausreichend passender erster Baustein sein. Wenn Systeme und Aufgaben anspruchsvoller sind, stimmen Sie zusätzliche Inhalte auf die konkreten Rollen ab.

Einfach beginnen: Lernen Sie zuerst die Grundlagen der eingesetzten KI. Für spezialisierte Anwendungen können Sie darauf mit einer individuellen Schulung aufbauen.

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